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Vom VSME zum VS: Was sich beim freiwilligen Berichtsstandard ändert

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NIU answers ESG Blog: Klimaschutz und ähnliche Themen
19. Mai 2026
MANZ Online Redaktion

Mit dem Sustainability Reporting Standard for Voluntary Use (VS) legte die EU kürzlich eine Weiterentwicklung ihres freiwilligen ESG-Berichtsstandards VSME vor. Die wichtigsten Änderungen im schnellen Überblick.

Vom der Empfehlung zum EU-Recht 

Der VSME war ein von EFRAG entwickelte freiwillige Berichtsguideline für KMU ohne Rechtsstatus. Der VS ist eine delegierte Verordnung der EU-Kommission, also verbindliches EU-Recht. Dadurch hat er eine deutlich höhere Durchschlagskraft.

Breitere Zielgruppe

Während sich der VSME primär an nicht-börsennotierte KMU mit bis zu 200 Mitarbeitenden richtete, adressiert der VS nun alle nicht CSRD-pflichtigen Unternehmen (bis zu 1.000 Mitarbeitende, unabhängig davon, ob börsenotiert oder nicht), insb auch größere Zulieferer unterhalb der neuen Schwellenwerte.

Value-Chain-Cap

Der Value-Chain-Cap stellt sicher, dass CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Geschäftspartnern keine weiterreichende ESG-Informationen verlangen dürfen, als der VS vorsieht. Mit dem Ziel, KMU in den Lieferketten beim Reporting zu entlasten. Auch wenn die Berichterstattung formell freiwillig bleibt, wird sie für Unternehmen, die an CSRD-pflichtige Unternehmen Daten liefern müssen, faktisch verpflichtend.

Weniger Datenpunkte 

Mit dem VS fallen einige Anforderungen an die Berichterstattung weg: So entfällt etwa die bisherige Pflicht zur Angabe der GHG (Greenhouse Gas)-Intensität. Auch der Gender Pay Gap ist nicht mehr automatisch verpflichtend. Erhalten bleiben der modulare Aufbau, Scope-1- und 2 Emissionen sowie grundlegende soziale Kennzahlen. Scope-3-Emissionen stehen in einem Zusatzmodul und sind zu berichten, wenn sie relevant sind.

Kompakterer Aufbau

Der VS hat nur noch 29 statt 66 Seiten. Erläuterungen und Anwendungshinweise sind auf der EFRAG-Website zu finden. Datenpunkte sind nun klar als „verpflichtend“, „wenn zutreffend“ oder „freiwillig“ gekennzeichnet.

Stakeholder können bis zum 3. 6. 2026 bei der Kommission Feedback zum VS einbringen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/17232-Sustainability-reporting-standard-for-voluntary-use_en