Seit September 2026 gelten verschärfte Regeln für Umweltwerbung: Pauschale Aussagen wie „grün“ oder „CO₂-neutral“ können unzulässig sein, wenn Unternehmen sie nicht ausreichend konkretisieren und belegen.
Rechtsanwältin Antonia Hirsch (Schönherr Rechtsanwälte) erläutert in dieser Episode des RECHTaktuell Podcasts mit Elisabeth Maier (MANZ), welche Vorgaben die EmpCo-Richtlinie für Umweltaussagen, Marken und Gütesiegel bringt. Wann ist Werbung irreführend, welche Ansprüche können Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände geltend machen und warum können Unterlassungsklagen bis zur Rücknahme betroffener Produkte führen?
Außerdem zur Sprache kommen die österreichische Übergangsregelung, die internationale Rechtsdurchsetzung und die Erwartungen an die künftige Rechtsprechung.