Am 1.10.2026 tritt das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG) in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Fernseher, Monitore oder Mobiltelefone: Das sind nur einige der Produkte, für die ab sofort eine Reparaturpflicht besteht. Die Produktliste orientiert sich an der Ökodesign-Verordnung und wird laufend erweitert. Die Einhaltung liegt bei den Herstellern, sie können aber jemanden mit der Reparatur beauftragen.
Wer sich innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur entscheidet, statt das Produkt auszutauschen, erhält einmalig ein zusätzliches Jahr Gewährleistung. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Produkte länger zu nutzen.
Hersteller müssen auf einer frei zugänglichen Website Richtpreise für typische Reparaturen veröffentlichen. Ab 31.7.2027 soll es zudem eine Online-Plattform geben, auf der Reparaturbetriebe verglichen werden können.
Das Recht auf Reparatur bedeutet nicht automatisch kostenlose Leistungen. Hersteller dürfen für Reparaturen grundsätzlich ein angemessenes Entgelt verlangen. Die Richtlinie soll Reparaturen attraktiver machen, nicht jedoch sämtliche Kosten auf die Unternehmen verlagern.
Die neuen Regeln sind Teil der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Produkte sollen länger im Umlauf bleiben und weniger früh ersetzt werden. Für die Arbeiterkammer (AK) bleibt das Gesetz allerdings hinter den Erwartungen zurück. Für Konsument:innen sei die Ökodesign-VO relevanter: Sie stärke die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten durch Vorgaben zu Produktdesign, Reparaturindex, Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen. Zudem fordert die AK einen Ersatz für die Ende 2026 auslaufende „Geräte-Retter-Prämie“, um Reparaturen zusätzlich zu fördern.
Quellen: parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/86; ots.at/presseaussendung/OTS_20260929_OTS0038/ak-recht-auf-reparatur-das-ist-jetzt-neu