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ESRS "Light": Das sind die zentralen Neuerungen

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NIU answers ESG Blog: Rechtliche und regulatorische Themen
24. September 2026
MANZ Online Redaktion

Am 21.9.2026 veröffentlichte die EU-Kommission den delegierten Rechtsakt zu den vereinfachten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Vier Fakten, die ESG-Verantwortliche jetzt kennen sollten. 

Die EU setzt mit den neuen ESRS ein zentrales Versprechen der Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregulatorik um: weniger Bürokratie, geringerer Berichtsaufwand und ein stärkerer Fokus auf wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen.  
Das sind die zentralen Neuerungen: 

Deutlich weniger Berichtspflichten 

Die wohl wichtigste Änderung: Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um mehr als 60 %, die Gesamtzahl sogar um über 70 %. Für Unternehmen verringert sich dadurch spürbar der Dokumentations- und Berichtsaufwand. Die EU-Kommission rechnet mit einer Kostenreduktion von mehr als 30 %.  

Mehr Fokus auf Wesentlichkeit 

Die neuen Standards rücken den Wesentlichkeitsansatz stärker in den Fokus. Unternehmen sollen sich stärker auf ESG-Themen fokussieren, die für ihr Geschäftsmodell, ihre Auswirkungen und Stakeholder tatsächlich relevant sind. 

Anwendung ab 2027, freiwillige Vorziehung möglich 

Die vereinfachten ESRS gelten grundsätzlich ab dem Geschäftsjahr 2027. Unternehmen, die bereits nach der CSRD berichten, können die neuen Standards bereits für das Geschäftsjahr 2026 freiwillig anwenden.  

Neue Orientierung für kleinere Unternehmen 

Parallel zu den vereinfachten ESRS hat die EU einen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs veröffentlicht. Er soll insbesondere KMU eine verhältnismäßige Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen und den Informationsbedarf entlang der Lieferkette begrenzen. 

Weiterführend

Leben/Baumüller, ESRS 2.0 – Neuerungen in den Querschnitts-Standards (ESRS 1, ESRS 2), NIU 2026/36 (€)